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Pendelzüge Baujahr 1949

Als zweite Schmalspurbahn der Schweiz bestellten die AB und die damals noch selbständige AWW je einen modernen Pendelzug, dessen Konzeption wegweisend war für die weitere Entwicklung von Schmalspurzügen. Erstmals überhaupt wurde bei diesem Projekt ein kombinierter Post / Gepäck- Steuerwagen realisiert. Ebenso eine frühe Innovation war die eingebaute zentrale, seitenselektive Türsteuerung durch den Lokführer. Mit diesen formschönen Pendelzügen wurde bei der AB auch der Bordeauxrot / Créme - Anstrich eingeführt. Die Lieferung, welche erst nach der Fusion AB / AWW im Jahre 1949 erfolgte, umfasste:

2 Personen - Triebwagen Abe 4/4 44 - 45
1 Post / Gepäcksteuerwagen DZt 65
1 Personen / Post / Gepäcksteuerwagen BDZt 60
1 Personenwagen B 9

1954 wurde zur Ergänzung des zweiteiligen ABe 4/4 + BDZt - Pendels der mit dem B 9 baugleiche B 8 beschafft, der als erstes Fahrzeug der Schweiz für den Regionalverkehr in der damals noch 3. Klasse gepolsterte Sitze erhielt.

Die beiden Pendelzüge konnten nach der Ablieferung des Rollmaterials 1993 im Jahre 1994 nach Spanien an die "Ferrocarrils de la Generalitat de Catalunya" verkauft werden.

Instandhaltung der Fahrzeuge

Eisenbahnfahrzeuge sind sehr teure Investitionsgüter. Der Versicherungswert aller AB - Fahrzeuge beträgt 133,5 Mio Franken. Nicht zuletzt wegen gesetzlicher Sicherheitsanforderungen sind Eisenbahnfahrzeuge sehr robust gebaut und haben deshalb eine grosse Lebensdauer, die ohne weiteres bei 40 - 50 Jahren oder sogar darüber liegt. Die Laufleistungen sind beträchtlich; die AB - Triebfahrzeuge legen z.B. jährlich insgesamt 1,15 Mio km zurück.

Eine dauernde Überwachung des Zustandes der Fahrzeuge durch regelmässige Kontrollen sowie regelmässige, laufleistungsabhängige Instandhaltungen (Revisionen), aber auch Totalerneuerungen sind deshalb unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben:

Eisenbahngesetz Art. 17:

Die Bahnanlagen und Fahrzeuge sind nach den Anforderungen des Verkehrs ...und gemäss dem Standart der Technik zu erstellen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern.

Der grösste Teil dieser Arbeitern wird von unseren Mitarbeitern in den Werkstätten Gais (Zahnradfahrzeuge) und Herisau (Adhäsionsfahrzeuge) besorgt. Lediglich Arbeiten, die teure Spezialmaschinen und Einrichtungen erfordern, werden an entsprechend ausgerüstete Firmen vergeben.

Instandhaltung und Revisionen richten sich nach fahrzeugspezifisch festgelegten Richtlinien bezüglich auszuführenden Arbeiten und ihrer laufleistungsabhängigen Intervalle. Für unsere Triebfahrzeuge gilt:

a) Laufende Wartung

1. Technische Kontrolle  
- Adhäsions - Triebwagen 2 - 3 Tage
- Zahnrad - Triebwagen täglich
  Kontrolle des Fahrzeuges, speziell Laufwerk, Bremsen, Kupplungen, Aussentüren, Stromabnehmer, Schmieren, Sand ergänzen, Beheben von gemeldeten oder festgestellten Schäden
     
2. "Ausserdienst"  
- Adhäsions - Triebwagen wöchentlich
- Zahnrad - Triebwagen 3 - 4 Wochen
  Wie Punkt 1, zusätzlich Kontrolle der Fahrmotoren, der elektrischen Schaltausrüstungen und des Kompressors

b) Revisionen

Bei den Fahrzeug - Revisionen werden die zur Werterhaltung des Fahrzeuges notwendigen Arbeiten - Aufarbeiten oder Ersetzen abgenützter Teile - ausgeführt. Hierzu wird das Fahrzeug zerlegt. Es kommt ein stufenweises Verfahren mit drei verschiedenen Revisionsarten gemäss Nachfolgendem Schema zur Anwendung:

  R 1  a  R 2  a  R 1  a  R 2  a  R 3
R 2 Drehgestell Revision  
  Zerlegen der Drehgestelle, Reprofilieren der Radsätze, Aufarbeitung des Bremsgestänges, Kontrolle und Aufarbeitung der Federsysteme
R 2 Zwischenrevision  
  Wie Punkt 1, zusätzlich Revision von Fahrmotoren, Getrieben, Kompressor, der Starkstrom - Apparaturen, der Inneneinrichtungen, weitere Arbeiten entsprechend dem Fahrzeug Zustand
R 3 Hauptrevision  
  Zerlegung des Fahrzeuges und Aufarbeitung aller Teile in Neuwert - Zustand, Neuanstrich, Erneuerung des Innenausbaus nach neuem Design.
     

Laufleistung zwischen zwei Revisionen

 

Adhäsions - Triebwagen

Zahnrad - Triebwagen

cirka  250 000 km

cirka  200 000 km

 

Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen

Die Züge der AB sind mit verschiedenen Überwachungs- und Sicherheits - Einrichtungen ausgerüstet, welche in kritischen Bereichen das korrekte Arbeiten des Lokführers überwachen und nötigenfalls selbsttätig den Zug durch Ausschalten der Zugkraft und Einleiten einer Schnellbremsung anhalten:

Sicherheitssteuerung (Totmann - Einrichtung)

Während der Fahrt muss der Lokführer ein Pedal mit einer Kraft von etwa 50 Newton drücken. Wird dieses losgelassen, ertönt ein akustisches Warnsignal und nach wenigen Sekunden wird der Nothalt des Zuges ausgelöst.

Diese Einrichtung verhindert vor allem im Fall einer schweren gesundheitlichen Störung des Lokführers die unkontrollierte Weiterfahrt des Zuges.

Wachsamkeitskontrolle

Diese Einrichtung überwacht, ob der Lokführer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den Fahrschalter betätigt. Ist dies nicht der Fall, ertönt nach etwa 20 Sekunden (im Zahnradbetrieb nach etwa 10 Sekunden) ebenfalls ein Warnsignal. Der Lokführer muss dieses durch kurzes Loslassen des Totmannpedals quittieren, unterbleibt dies, wird ebenfalls der Nothalt ausgelöst.

Bei sitzender Bedienung des Fahrzeuges ist es möglich, dass nach einem Zusammenbruch des Lokführers das Pedal der Sicherheitssteuerung durch sein Gewicht gedrückt bleibt, so dass die Totmann - Einrichtung unwirksam bleibt. In diesem Fall übernimmt die Wachsamkeits - Kontrolle automatisch die Sicherheitsfunktion.

Automatische Zugsicherung

Das Überfahren eines Halt zeigenden Signals kann zu Zusammenstössen mit schlimmen Folgen führen. Bei den AB ist ein punktförmiges Zugsicherungs - System im Einsatz welches, mit im Gleis angeordneten Magnetkombinationen, bei Halt zeigendem Signal, bei einem darüberfahrenden Zug sofort einen Nothalt auslöst.

Das gegenüber Zugsicherungen von Hauptbahnen vereinfachte System ist ausgelegt für den Schutz der offenen Strecken und wirkt unmittelbar nach dem Verlassen eines Bahnhofes, auf Bahnhöfen mit kritischen Verhältnissen sind zusätzliche Magnete angebracht, welche einen irrtümlich bei Halt zeigendem Ausfahrsignal abfahrenden Zug schon vor dem Erreichen der Gefahrenzone zwangsläufig wieder zum stehen bringen. Zusätzlich sind bei unübersichtlichen Bahnhofseinfahrten auch die Einfahrsignale mit der Zugsicherung ausgerüstet.

Türverriegelung

Die Aussentüren der AB - Züge werden zentral vom Lokführer seitenselektiv freigegeben sowie geschlossen. Im Führerstand wird angezeigt, ob alle Türen geschlossen sind. Nur in diesem Fall darf der Lokführer mit dem Zug abfahren. Eine zusätzliche Einrichtung sorgt dafür, dass die Aussentüren bei einer Geschwindigkeit von mehr als 5 km/h zwangsläufig geschlossen werden, und das ein Öffnungsbefehl unwirksam bleibt.

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